Stellungnahmen

27.0/8.2017 E-Mail des jetzigen Vorstandes Herr Mailänfer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir im letzten Schreiben angekündigt hatten, wollen wir Sie zeitnah über Geschehnisse und mittlerweile erlangte Erkenntnisse unterrichten:

1. Aktivitäten von Herrn Terracciano

Wie wir Ihnen bereits berichtet haben, ist es uns zwar gelungen, einen sogenannten „Dinglichen Arrest“ gegen Herrn Terracciano und seine Ehefrau am Freitag letzter Woche zu erwirken. Ein solcher „Dinglicher Arrest“ berechtigt jedoch nicht, ihn zu verhaften, sondern nur, Vermögenswerte zu beschlagnahmen. Herr Terracciano befindet sich weiter auf freiem Fuß. Er versucht noch immer, Kunden anzuwerben, die ihm sein Geld anvertrauen.

Herr Terracciano erklärt gegenüber Kunden, dass die Geschäfte normal weitergehen. Er versucht den Eindruck zu erwecken, es gebe lediglich Streitigkeiten innerhalb der Geschäftsführung der Eventus-Gruppe. Anscheinend versucht er die Tatsache, dass er sich noch auf freiem Fuß befindet, als Argument dafür zu nutzen, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unbegründet seien.

2. Sicherstellung von Vermögenswerten

Wir haben in der letzten Woche gemeinsam mit den von uns beauftragten Anwälten alles versucht, um Vermögenswerte der Eheleute Terracciano in Beschlag zu nehmen, die dann genutzt werden könnten, um den entstandenen Schaden bei den Mitgliedern der Genossenschaft und anderen Geschädigten zu verringern.

Mit großem Einsatz hat uns die 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart unterstützt: Der zuständige Richter hat über den Antrag noch am selben Tag, als er bei ihm einging, entschieden, obwohl er an diesem Tag noch andere Termine hatte. Nicht nur dieser Richter ist aber am Freitag letzter Woche länger im Büro gewesen. Weil die Schreibkräfte der Geschäftsstelle schon Feierabend hatten, arbeitete ihm die Vorsitzende Richterin quasi als „Sekretärin“ zu.

Schon vor Erlass des Arrestbefehls haben wir veranlasst, dass die Kontovollmachten für Herrn Terracciano und Frau Lüer-Terracciano widerrufen werden. Als Herr Terracciano von Las Vegas aus Verfügungen über Gesellschaftskonten vornehmen wollte, war dies nicht mehr möglich.

Als sich Frau Lüer-Terracciano mit uns traf, um Auskunft über den Vollmachtswiderruf zu verlangen, haben wir eine Gerichtsvollzieherin zu der Besprechung dazu gebeten. Diese konnte bei Frau Lüer-Terracciano im Wege einer Taschenpfändung eine Uhr und zwei Ringe in Beschlag nehmen, deren Wert wir auf ca. EUR 70.000 schätzen. Allerdings will Frau Lüer-Terracciano gegen die Arrestierung Rechtsmittel einlegen, weil sie einen Ring zur standesamtlichen Trauung und einen zur kirchlichen Trauung erhalten hat. Deshalb haben sich unsere Anwälte mit einem Schreiben hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft gewandt, weil die Staatsanwaltschaft weitergehende Befugnisse hat, falls – wie wir vermuten – die Ringe direkt oder indirekt aus veruntreuten Geldern der Genossenschaft bezahlt wurden.

Da die Zustellung von Arrestbefehlen und Pfändungsbeschlüssen über Gerichtsvollzieher geschieht und hier mehrere Gerichtsvollzieher an unterschiedlichen Orten tätig werden mussten, ist höchst ungewiss, ob wir noch Vermögen der Eheleute Terracciano in größerem Umfang sichern konnten. Da Frau Terracciano durch die erste Pfändung vorgewarnt war und ihr Mann nach seiner Rückkehr aus Las Vegas weiter auf freiem Fuß ist, könnte es sein, dass erhebliche Vermögenswerte, z.B. weiterer Schmuck und Bargeld beiseite geschafft wurden.

3. Kontopfändungen

Wir haben nicht nur die Vollmachten der Eheleute Terracciano über die Konten der Eventus eG widerrufen, sondern aufgrund des Arrestbeschlusses auch veranlasst, dass die uns bekannten Privatkonten der Eheleute Terracciano gepfändet werden. Da insbesondere Herr Terracciano in jüngerer Zeit viele Auslandsreisen durchführte, die ihn häufig auch an ausländische Finanzplätze führten, kann es sehr gut sein, dass es noch uns unbekannte Konten, insbesondere im Ausland gibt.

Herr Terracciano und seine Ehefrau stecken auch hinter einer Reihe von Gesellschaften, die zum Teil sogar den Firmenbestandteil „Eventus“ führen, deren Gesellschaftsanteile Herr Terracciano aber von der Eventus eG direkt oder indirekt erworben hat. Allerdings müssen wir aufgrund der bislang eingegangenen Rückmeldungen von gepfändeten Konten davon ausgehen, dass auf den Konten nur noch geringe Teile des Vermögens liegen, das die Eventus eG bei ihren Anlegern eingesammelt hat. Da diese Gesellschaften auch Zahlungen von der Eventus eG für Leistungen erhielten, deren wirtschaftlichen Wert wir im Moment nicht übersehen können, haben wir uns bemüht, auch bei diesen Gesellschaften die uns bekannten Konten zu blockieren. Die uns vorliegenden Informationen reichen derzeit wohl noch nicht aus, um auch gegen diese Gesellschaften Arrestbefehle zu erlangen. Wir haben jedoch die kontoführenden Banken und die sogenannte „Financial Intelligence Unit“ der Zollbehörden informiert, dass bei den folgenden Unternehmen der Verdacht der Geldwäsche besteht:

- Best Finance Vermögensmanagement GmbH,

- Best Finance Immobilien GmbH,

- Eventus Projekt GmbH & Co. KG,

- Eventus Verwaltungs GmbH,

- Eventus Vertriebs GmbH & Co. KG; und

- Prime Publicity GmbH.

Wir haben deshalb die Hoffnung, dass von den uns bekannten Konten dieser Gesellschaften kein weiteres Geld abfließt.

4. Auskunftsverlangen an die bisherigen Berater der Eventus eG

Selbstverständlich haben wir auch versucht, von den bisherigen Beratern der Eventus eG Auskünfte zu erlangen, um zum einen Genossenschaftsvermögen sichern zu können und zum anderen Licht in die dubiosen Geschäfts zu bringen, die Herr Terracciano unter dem Mantel der Genossenschaft durchführte:

Eine besondere Rolle hatte nach unserem Eindruck Rechtsanwalt Dean Mühleisen, der nicht nur Aufsichtsratsmitglied der Genossenschaft ist, sondern auch gemeinsam mit Herrn Terracciano im Fernsehen auftrat. Trotz mündlicher und schriftlicher Aufforderung liegt von Herrn Mühleisen bislang keine Stellungnahme vor. Der Eindruck, dass Herr Mühleisen bei der ihm als Aufsichtsratsmitglied obliegenden Kontrolle des Herrn Terracciano zumindest grob pflichtwidrig agierte, hat sich verstärkt.

Die Kanzlei BGS Steuerberater, die wohl in der Vergangenheit bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse der Eventus eG beriet, ist ebenfalls um Stellungnahme gebeten worden. Bislang liegt uns aber keine Antwort vor.

Die Anwaltskanzlei Thümmel, Schütze & Partner wurde ebenfalls angeschrieben. Fragen, die zur bisherigen Tätigkeit für die Eventus eG gestellt wurden, sind bislang nicht beantwortet worden. Hintergrund der Fragen ist, dass Herr Terracciano zumindest eine Überweisung für private Ausgaben in der Buchhaltung als Zahlung an diese Anwälte tarnte.

5. Information an BaFin und Staatsanwaltschaft

Selbstverständlich informieren wir nicht nur Sie, sehr geehrte Mitglieder der Genossenschaft, sondern auch die Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden. Unsere Anwälte haben praktisch jeden Tag Schreiben an die BaFin und die Staatsanwaltschaft Stuttgart gesandt, um über neuere Entwicklungen zu informieren.

Die BaFin hat unseren Rechtsanwälten mitgeteilt, dass sie nur geringe Eingriffsmöglichkeiten habe, da die Eventus eG keine Bank sei. Unsere Rechtsanwälte haben angeregt, dass die BaFin – um Herrn Terraccianos Treiben zu stoppen – eine Untersagungsverfügung ausspricht und veröffentlicht. Dies wird derzeit wohl geprüft. Dies dürfte der einmalige Fall sein, dass ein Unternehmen darum bittet, dass eine Behörde ihr die Fortführung der Geschäfte untersagt, um auf diese Weise Anleger zu warnen

Von der Staatsanwaltschaft liegt uns bislang keine schriftliche Reaktion vor. Es hat den Anschein, dass unsere Anzeige vor acht Tage wegen der Urlaubszeit bislang nicht bearbeitet worden ist. Unsere Rechtsanwälte haben deshalb heute durch ein Schreiben per Boten den Vorgesetzten auf die Eilbedürftigkeit hingewiesen. Bitte verstehen Sie deshalb das Untätigbleiben der Staatsanwaltschaft nicht als Vertrauensbeweis der Staatsanwaltschaft für Herrn Terracciano. Dass Herr Terracciano von den Ermittlungsbehörden unbehelligt blieb, ist wohl eine Folge der Überlastung des deutschen Justizsystems und nicht ein Beleg dafür, dass bei der Eventus eG keine strafwürdigen Handlungen vorgenommen wurden.

6. vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Selbstverständlich haben wir auch Kontakt mit dem vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. aufgenommen. Der vbw arbeitet mit uns bei der Aufklärung der Machenschaften des Herrn Terracciano zusammen. Der vbw hat angekündigt, dass er von seiner gesetzlichen Kompetenz, eine außerordentliche Generalversammlung aller Mitglieder der Genossenschaft einzuberufen, Gebrauch macht. Damit möglichst viele Mitglieder an der Generalversammlung teilnehmen können, soll sie möglichst am Wochenende stattfinden. Wenn es gelingt, einen geeigneten Raum zu finden, wird sie wahrscheinlich am

Samstag, den 16. September 2017 oder Sonntag, den 17. September 2017

in Stuttgart stattfinden. Zum kriminellen System von Herrn Terracciano gehörte es, dass er in der Vergangenheit die investierenden Mitglieder nicht zur Generalversammlung einlud, obwohl Sie, sehr geehrte Mitglieder, ein Teilnahmerecht hatten. Bitte merken Sie sich deshalb die beiden Termine bereits vor. Die näheren Einzelheiten – auch die Tagesordnung der Versammlung – werden Ihnen noch bekannt gegeben.

Der vbw wird im Rahmen dieser Versammlung auch Auskunft geben über seine Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Rahmen der derzeit laufenden Prüfung des Jahresabschlusses 2015 und früheren Prüfungen.

7. Insolvenzrechtliche Prüfung

Da der vbw als Abschlussprüfer tätig war und ist, haben wir entgegen der ursprünglichen Absicht davon abgesehen, den vbw zusätzlich noch mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Eventus eG Insolvenzantrag stellen muss. Wir haben Kontakt zu einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgenommen, die bislang noch nicht für die Eventus eG tätig war. Der Prüfungsauftrag ist jedoch noch nicht erteilt, weil wir erst noch einen Überblick gewinnen wollen, wie viel Geld in den Kassen der Genossenschaft verblieben ist, um überhaupt weitere Berater beauftragen zu können. Seien Sie jedoch versichert, dass schon mit Blick auf die gesetzlichen Fristen zur Insolvenzantragsstellung eine kurzfristige Beauftragung und Entscheidung über einen Insolvenzantrag getroffen werden muss.

8. Ihre Anfragen und weitere Aktionen

Natürlich verstehen wir, dass Sie über die eingetretene Lage entsetzt und zutiefst erbost sind. Manches Mitglied der Genossenschaft wird deshalb das Gefühl haben, dass es nunmehr etwas tun muss. Nur die allerwenigsten von Ihnen dürften jedoch Kenntnisse darüber haben, wo die Eheleute Terracciano Vermögen versteckt haben, und deshalb in der Lage sein, die entstandene Situation für sich durch eigene Aktionen zu verbessern.

Auch Anrufe bei Mitarbeitern der Genossenschaft bringen nichts, weil die Mitarbeiter – zumindest nach unserem Kenntnisstand – die mit großer krimineller Energie aufgezogenen Geschäfte des Herrn Terraccianio nicht durchschaut haben: Die Familie Terracciano und ihre Berater haben dafür gesorgt, dass der einzelne Mitarbeiter keinen Überblick über das Gesamtsystem erlangen konnte. Selbst Führungskräfte wurden systematisch mit falschen Informationen irregeführt, z.B. einem Schreiben der BaFin, das den Eindruck erweckte, die Geschäfte der Genossenschaft seien aufsichtsrechtlich unbedenklich.

Der vbw hat uns darauf hingewiesen, dass auch er als gesetzlicher Prüfungsverband anrufenden Mitgliedern aufgrund seiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht keine inhaltlichen Auskünfte am Telefon erteilen kann. Sie erhalten jedoch Gelegenheit, in der Generalversammlung Fragen zu stellen.

ir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass nach den derzeitigen Vermögensverhältnissen der Genossenschaft ein erhebliches Risiko besteht, dass Sie neben einem Verlust bei Ihrer Einlage noch zusätzliche Schäden durch Kosten erleiden, wenn Sie Anwälte beauftragen, Ansprüche gegen die Genossenschaft durchzusetzen.

Selbstverständlich soll dieser Hinweis Sie nicht davon abhalten, in Bälde Ansprüche geltend zu machen: Unter dem Gesichtspunkt von Kostenrisiken könnte es unseres Erachtens jedoch sinnvoll sein, dass die Genossen sich im Anschluss an die Generalversammlung am 16. September 2017 darüber austauschen, ob und in welcher Weise Sie Ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Da sowohl die Genossenschaft wie auch Sie als deren Mitglieder Opfer der kriminellen Machenschaften von Herrn Terracciano und des pflichtwidrigen Verhaltens weiterer Personen sind, könnte es unseres Erachtens sinnvoll sein, das weitere Vorgehen zwischen Genossenschaft und Anlegern abzustimmen. Wenn demgegenüber Genossen die Genossenschaft verklagen erhöht dies nicht nur das Insolvenzrisiko: Es besteht die Gefahr, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern letztlich die finanziellen Mittel aufzehren, die benötigt werden, um die eigentlichen Verantwortlichen haftbar zu machen. Unseres Erachtens wäre es deshalb sinnvoller, wenn die Mitglieder der Genossenschaft im Anschluss an die Generalversammlung überlegen, ob sie nicht gemeinsam einige wenige oder gar nur eine Anwaltssozietät beauftragen, die dann in Koordination mit der Genossenschaft gemeinsam versucht, den Schaden bei den Verantwortlichen ersetzt zu bekommen. Wenn viele Anwälte jeweils nur wenige Genossen vertreten, verdient der einzelne Anwalt an der Sache nicht genug, um sich in den komplexen Fall einzuarbeiten und auch schwierigere Haftungsverhältnisse zu durchdringen.

Selbstverständlich können wir Ihnen diesen Rat nur aus Sicht der Genossenschaft geben und nicht – einem Anwalt gleich – dafür haften. Verstehen Sie den Rat deshalb bitte als das schlichte Bemühen, den Schaden für alle Beteiligten zu minimieren. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass das von uns vorgeschlagene Vorgehen tatsächlich auch mit Ihren persönlichen Interessen im Einklang steht, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Der Rechtsanwalt kann Ihnen dann sicherlich auch sagen, ob er für Sie Möglichkeiten sieht, noch vor der Generalversammlung Maßnahmen zu ergreifen, die unter Berücksichtigung der Chancen und Kostenrisiken Ihre Situation verbessern.

9. Neubesetzung der Organe

Bei den Mitarbeitern der Genossenschaft und auch Ihnen, liebe Genossenschaftsmitglieder, sorgt es für erhebliche Irritation, dass Herr Terracciano noch als Vorstandsmitglied der Eventus eG auftreten kann. Deshalb zur Erläuterung: Eine sog. „vorläufige Abberufung“ ist nicht möglich, da der dafür zuständige Aufsichtsrat zum einen mit derzeit nur zwei Mitgliedern nicht beschlussfähig ist und zum anderen mit Frau Lüer-Terracciano und Rechtsanwalt Mühleisen aus Personen besteht, bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie die kriminellen Geschäfte von Herrn Terracciano kannten oder zumindest hätten durchschauen müssen.

Eine endgültige Abberufung von Herrn Terracciano als Vorstandsmitglied, eine Neubesetzung des Aufsichtsrats und eine Neubesetzung des Vorstands gehört zu den Aufgaben der Generalversammlung. Eine Aufgabe für die anstehende Generalversammlung am 16. September 2017 wird es sein, den Vorstand und Aufsichtsrat neu zu besetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass auch ich, Edwin Mailänder, nicht mehr als Vorstandsmitglied zur Verfügung stehe: Wie ich in den letzten Tagen erfahren habe, ist äußerst fraglich, ob ich überhaupt jemals wirksam als Vorstandsmitglied bestellt worden bin. In jedem Fall bin ich von Herrn Terracciano in diesem Zusammenhang mit einer Vielzahl von falschen Behauptungen getäuscht worden. Auch bin ich von den Aufsichtsratsmitgliedern bei meiner Bestellung über die Verhältnisse der Gesellschaft nicht informiert worden, obwohl die Aufsichtsratsmitglieder schon damals wussten, dass keine ordnungsgemäße Geschäftsführung gegeben war.

Ich habe, nachdem ich begann, das kriminelle System von Herrn Terracciano zu durchschauen, jedoch für mich beschlossen, nicht wie frühere Organmitglieder einfach aus der Gesellschaft zu verschwinden, sondern die Machenschaften aufzudecken und zu stoppen. Ich werde deshalb auf dieser Position bis zur Generalversammlung ausharren und das in meinen Kräften Stehende tun, um den Schaden zu minimieren. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass ich nicht beabsichtige, über die Generalversammlung hinaus tätig zu sein: Nicht nur Sie erhalten derzeit keine Zahlungen. Auch ich habe für meine Tätigkeit als Vorstandsmitglied bislang noch keinen Euro bezahlt bekommen und werde natürlich – solange die finanziellen Verhältnisse der Genossenschaft so unklar sind – auch keine Vergütung beanspruchen.

Von Mitarbeitern der von Herrn Terraciano kontrollierten Gesellschaften habe ich sogar gehört, dass Ihnen Herr Terracciano schon seit vielen Wochen die versprochene Vergütung nicht ausbezahlt hat. Mit der Auszeichnung als Zweitplatzierter im Landeswettbewerb „Beste Arbeitgeber in Baden-Württemberg 2017“ (https://www.top100.de/) ist es Herrn Terracciano gelungen, auch in dieser Hinsicht, manches zu verschleiern. Deshalb fühlen sich auch die Mitarbeiter als Opfer von Herrn Terracciano.

Noch grotesker erscheint, dass die Eventus eG als eines der innovativsten Unternehmen in Deutschland gekürt wurde (https://www.pirco.de/eventus-eg-ist-baden-wuerttembergs-bester-arbeitgeber-2017/). In der Tat war es wohl äußerst innovativ, wie Herr Terracciano – wahrscheinlich mit Hilfe entsprechender Berater – ausnutzte, dass die Lobbyisten der Genossenschaften (vor allem wohl der landwirtschaftlichen Genossenschaften) erreicht hatten, dass das Werben von Genossen grundsätzlich keines von der BaFin geprüften Prospekts bedarf, selbst wenn diese Genossen hohe Geldbeträge investieren. Zu den Absonderheiten diesesRechtssystems gehört es auch, dass Sie als „investierende Mitglieder“, die hohe Geldbeträge einbezahlt haben, weniger Rechte in der Genossenschaft haben sollten. Die Genossen, die in der Eventus eG das Sagen hatten (d.h. nicht als investierende Genossen eingestuft wurden) und zumeist aus dem Umfeld des Herrn Terraciano stammten, mussten nur EUR 100 einzahlen. Weniger finanzielles Risiko, aber mehr Rechte - eine Logik, die ich als Nicht-Jurist unverständlich finde, der deutsche Gesetzgeber aber zulässt.

Vor dem Hintergrund der vielen Probleme der Eventus eG wird es sicherlich sehr schwierig sein, neue Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu finden, die qualifiziert die Genossenschaft in dieser Situation zu führen. Eine zusätzliche Schwierigkeit stellt sich, weil nach der geltenden Satzung keine investierenden Mitglieder in den Aufsichtsrat gewählt werden dürfen und die Genossenschaft überhaupt nur eine Handvoll ordentlicher Mitglieder hat, die zumeist der Familie Terracciano nahestehen. Unsere Anwälte prüfen derzeit, wie Ihnen, sehr geehrte investierende Mitglieder, die Möglichkeit eröffnet werden kann, sich in den Aufsichtsrat wählen zu lassen.

Sollten Sie trotz aller Risiken und Unannehmlichkeiten, die mit einem Amt bei der Eventus eG derzeit verbunden sind, bereit sein, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied zu werden, ist Ihnen die Genossenschaft sicherlich dankbar. Wir werden etwaige vorgeschlagene Personen dann mit ihren Lebensläufen den Mitgliedern der Genossenschaft noch vor der Generalversammlung vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Eventus eG

Edwin Mailänder ​

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P.S.

Gestern Abend hat sich die Kanzlei Thümmel Schütze & Partner, die Herrn Terracciano zivilrechtlich berät ­(vor allem im Hinblick auf die Arrestierung von seinen Vermögenswerten), bei unseren Anwälten (Gleiss Lutz) gemeldet. Sie hat mitgeteilt, dass Herr Terracciano die von uns eingeforderte Unterstützung im Hinblick auf die Insolvenzantragspflicht leisten will. Auch Frau Lüer-Terracciano lässt sich mittlerweile durch eine angesehene Anwaltskanzlei zivilrechtlich beraten. Beide Eheleute haben überdies Rat bei renommierten Strafrechtlern gesucht. Zwischen unseren Anwälten und den Anwälten der Familie Terracciano soll es am Montag ein erstes Telefonat geben. Vielleicht sehen wir danach etwas klarer, ob und in welchem Umfang die Eheleute Terracciano willens und in der Lage sind, die Verhältnisse aufzuklären und zur Minderung des Schadens beizutragen. Wir werden Sie auch darüber zeitnah informieren.

Edwin Mailänder

Vorstand

Eventus eG

Die Wohnungsgenossenschaft

Fragen die siese E-Mail aufwirft

Möchte ich in der Mitgliedrversammlung erstmal stellen, um niemanden vorzuwarnen.

Nach der Mitgliederversammlung werden die Ergebnisse veröffentlicht.

Folgende Ungereitmtheiten fallen mir zunehmend auf:

Hier gilt das gleiche wie bei den Fragen.